Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webdesign und Online Marketing Dienstleistungen
(Stand: Oktober 2025)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über Webdesign, Online Marketing, Beratung und sonstige Dienstleistungen (im Folgenden „Leistungen“) zwischen Helga Sen, Schießstandstraße 14, 5061 Elsbethen (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Annahme der Leistung durch den Auftraggeber, gelten diese AGB als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch die Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Der konkrete Leistungsumfang wird in einem individuellen Angebot oder einer Auftragsbestätigung (im Folgenden „Vertragsdokument“) festgelegt, das die Grundlage des jeweiligen Einzelauftrages bildet.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Dritte heranzuziehen.
§ 2 Preise, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit
Die im Vertragsdokument genannten Preise verstehen sich, sofern die Auftragnehmerin als Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG auftritt, als Nettopreise. Ist die Auftragnehmerin umsatzsteuerpflichtig, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vorauszahlung: Mit Zustandekommen des Vertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamthonorars (Netto) zu leisten. Die Fälligkeit dieser Vorauszahlung tritt unverzüglich nach Vertragsabschluss ein und ist binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Auftragnehmerin beginnt mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Eingang dieser Vorauszahlung.
Teilrechnungen: Unabhängig von der im Absatz 2 geregelten Vorauszahlung ist die Auftragnehmerin berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen ab einem kumulierten Betrag von EUR 500,00 (Netto) Teilrechnungen auszustellen.
Fälligkeit: Alle Rechnungen (Vorauszahlungen, Teilrechnungen und Schlussrechnungen) sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug: Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Weiters hat der Auftraggeber alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
Einstellung der Leistung (Zurückbehaltungsrecht): Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist durch den Auftraggeber ist die Auftragnehmerin, ungeachtet weiterer Rechte, berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen (inklusive Verzugszinsen und Spesen) einzustellen. Der Auftraggeber wird von der Auftragnehmerin schriftlich über diese Einstellung informiert. Hierdurch entstehende Verzögerungen in der Projektabwicklung gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers und begründen keinen Anspruch auf Pönale oder Schadenersatz.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge (z.B. Hosting-Zugänge, Texte, Bilder, Marketingdaten) vollständig, zeitgerecht und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Nutzung aller überlassenen Inhalte (Bilder, Texte, Marken etc.) berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Er hält die Auftragnehmerin diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarten Fristen entsprechend zu verlängern oder – im Falle einer erheblichen Verletzung – den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen.
§ 4 Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe des Werkes oder der Teilleistung durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von 7 Werktagen. Die Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber gilt automatisch als Abnahme.
Allfällige Mängel sind bei der Abnahme schriftlich und detailliert zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme.
Im Falle berechtigter Mängel hat die Auftragnehmerin das Recht, primär Nachbesserung oder Austausch zu leisten. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung besteht erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung, sofern kein Verbrauchergeschäft vorliegt.
§ 5 Haftung und Schadenersatz
Die Haftung der Auftragnehmerin und ihrer Erfüllungsgehilfen ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert (Netto) begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden Dritter ist ausgeschlossen.
§ 6 Schutzrechte und Eigentumsvorbehalt
Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmerin erstellten Leistungen (z.B. Webdesign-Layouts, Quellcode, Konzepte) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamthonorars bei der Auftragnehmerin.
Erst mit vollständigem Zahlungseingang (inklusive aller Teilrechnungen und Spesen) räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die vereinbarten, nicht-exklusiven Nutzungsrechte ein.
§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Auftragnehmerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
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